MDSolutions MDSolutions
Leistungen Vorgehen Blog Kontakt Projekt anfragen
EN DE RU
EN DE RU
Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese Bedingungen beschreiben, wie MDSolutions typischerweise Software-Engineering-Projekte abwickelt. Sie sind praxisnahe Projektbedingungen und kein Ersatz für einen unterschriebenen Master Service Agreement.

Letzte Aktualisierung März 2026

Praktische Website-Texte für ein Schweizer Software-Engineering-Unternehmen. Vor dem produktiven Einsatz bitte juristisch prüfen lassen.

Projekt besprechen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Discovery, Beratung, Architektur, Implementierung, Modernisierung, API-Integration, Betrieb und verwandte Software-Delivery-Leistungen von MDSolutions.

Projektbezogene Offerten, Statements of Work oder schriftlich bestätigte Changes gehen diesen Grundbedingungen vor, soweit sie davon abweichen.

2. Offerten und Projektstart

Offerten, Schätzungen und Roadmap-Vorschläge sind unverbindlich, bis sie schriftlich bestätigt sind. Die Arbeit beginnt, sobald Scope, Preismodell und Startbedingungen beidseitig akzeptiert wurden.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Termine Planannahmen auf Basis der zum Schätzzeitpunkt verfügbaren Informationen.

3. Delivery-Modell und Abnahme

Die Lieferung kann in Phasen, Milestones oder kontinuierlichen Iterationen erfolgen. Reviews und Freigaben sollen zeitnah erfolgen, damit die Arbeit ohne künstliche Verzögerung fortgesetzt werden kann.

Wenn der Auftraggeber gelieferte Ergebnisse produktiv nutzt oder innerhalb eines angemessenen Prüfzeitraums keine wesentlichen Mängel rügt, gilt das jeweilige Inkrement als abgenommen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für eine sichere und effiziente Leistungserbringung benötigten Zugänge zu Systemen, Repositories, Stakeholdern, Zugangsdaten, Inhalten und Entscheidern bereit.

Verzögerungen durch fehlende Zugänge, blockierte Abhängigkeiten oder spätes Feedback können Liefertermine verschieben und eine Neuplanung erforderlich machen.

5. Änderungen und Repriorisierung

Softwareprojekte verändern sich. Wesentliche Scope-Änderungen, neue Anforderungen oder grössere Revisionen können Preis, Reihenfolge oder Termine beeinflussen.

MDSolutions kann Arbeiten pausieren oder neu schätzen, wenn neue Informationen die ursprünglichen Annahmen wesentlich verändern.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte, dem Retainer, dem Milestone-Plan oder dem zeitbasierten Modell. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist fällig, andernfalls innerhalb von 14 Tagen.

Soweit nicht ausdrücklich anders festgehalten, werden Steuern, Drittanbieter-Lizenzen, Infrastrukturkosten und erstattungsfähige Auslagen gesondert verrechnet, sofern sie anfallen.

7. Geistiges Eigentum und Wiederverwendung

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die Rechte, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich für die im Projekt erstellten Deliverables eingeräumt werden.

MDSolutions behält Eigentum an bestehendem Know-how, internen Tools, Templates, Bibliotheken, Deployment-Mustern und allgemeinen Methoden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden.

8. Gewährleistung, Support und Haftung

MDSolutions erbringt die Leistungen mit angemessener professioneller Sorgfalt. Software kann jedoch nicht in jeder Umgebung vollständig fehlerfrei oder unterbrechungsfrei garantiert werden.

Soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt, ist die Haftung auf vorhersehbare direkte Schäden begrenzt und auf die für das betroffene Arbeitspaket im relevanten Anspruchszeitraum bezahlten Honorare beschränkt. Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

9. Beendigung

Beide Parteien können laufende Arbeiten aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht verletzt und den Zustand nach schriftlicher Mahnung nicht innert angemessener Frist behebt.

Bei Beendigung bleiben bis zum Kündigungsdatum erbrachte Leistungen sowie bereits verbindlich ausgelöste Drittanbieter-Kosten geschuldet.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Gerichte am Geschäftssitz von MDSolutions, soweit kein zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im rechtlich zulässigen Umfang wirksam.

MDSolutions MDSolutions

PHP/Symfony Webapps, Backends, APIs, Modernisierung, CI/CD und Frontend-Delivery für Teams mit echten technischen Anforderungen.

Navigation

Leistungen Vorgehen Blog Kontakt

Rechtliches

Datenschutz Impressum Allgemeine Vertragsbedingungen

Direkt

info@mdsolutions.swiss LinkedIn
(c) 2026 MDSolutions Solo Engineering Lead aus Zürich.